KH Ravensburg
Bestandsumbau: 6500m², 26000m³
1. BA: 42.345m² BGF, 174.436m³ BRI
geschätzt:
2. BA: 26.650m² BGF, 110.000m³ BRI
Der Landkreis Ravensburg, vertreten durch den Eigenbetrieb IKP Wangen, plant im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Umstrukturierung des Krankenhauses St. Elisabeth in Ravensburg“ den Umbau bestehender Gebäude und die Erstellung von Neubauten.
Zur Untergliederung werden die Um- und Neubaumaßnahmen in die Bereiche „A bis „D“ unterteilt:
• Bauteil A: Bettenhaus - Neubau im Nord-West-Bereich
• Bauteil B: Funktionsbau / Behandlungsbau - Umbau- und Neubau im Nord-Ost-Bereich
• Bauteil C: Notfallgebäude – Umbau und Neubau im Süd-West-Bereich
• Bauteil D: Mutter-Kind-Zentrum – Umbau und Neubau im Süd-Ost-Bereich
weitere Bauteile:
• Eingangshalle
• Ärztehaus / Bildungszentrum
Die zeitliche Abfolge der Baumaßnahme sieht zunächst die Herstellung des Bauabschnitts I mit den Bauteilen A und B vor, im nächsten Bauabschnitt werden die restlichen Bauteile hergestellt. Die Beschreibung zusätzlicher erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit den einzelnen Bauabschnitten kann erst nach Vorliegen entsprechender Plangrundlagen erfolgen.
Sowohl die Neubauten, als auch für die umzubauenden Gebäude sind Lasten aus Erdbeben nach DIN 4149 zu berücksichtigen, die gesamte Baumaßnahme liegt in der Erdbebenzone 1.
Plangrundlage für diesen Bericht ist der Planungsstand des Architekten v. 17.11.2008.
Ein Baugrund- und Gründungsgutachten vom 08.05.2008, aufgestellt vom Büro Smoltczyk & Partner, Stuttgart, liegt vor. Dieses wird durch weiterführende Aussagen des Baugrundgutachters zu Einzelfragen ergänzt.
Die Gründung erfolgt demnach in der mindestens steifen bis halbfesten Moräne, die nur durch Tiefergründungen erreicht wird. Die darüberliegenden Bodenschichten (Auffüllungen, Teichsedimente und Beckenablagerungen) sind aufgrund großer Bauwerkssetzungen nicht für die Gründung geeignet.
Grundwasser wird vor allem in den feinsandigen Bereichen der Beckenablagerungen geführt, es handelt sich jedoch nur um räumlich begrenzte Vorkommen mit geringer Ergiebigkeit. Die Grundwasserstände sind nach Aussage des Baugrundgutachters aufgrund der aktuell ausgeführten Bohrungen im Vergleich zu früheren Erkundungen gefallen, teilweise ist kein Grundwasser angetroffen worden (z.B. BK 2 v. 17.03.2008). Dies ist sicher auch bedingt durch fortlaufende Bautätigkeiten und dadurch verbundene Draineffekte.
Das Grundwasser ist im Sinne der DIN 4030 nicht betonangreifend.
Zur Ableitung des Grundwassers wird eine Dränanlage vorgeschagen. Hierbei wird vorausgesetzt, dass in begrenztem Umfang Grundwasserabsenkungen auf Dauer wasserrechtlich genehmigt werden. Alternativ hierzu müssten die erdberührten Bauteile wie UG-Wände und Bodenplatte auf Wasserdruck bemessen werden, der ohne Überlaufdrainage mit einer möglichen Wassersäule bis zur Geländeoberkante anzunehmen ist.
Zur Baugrubensicherung werden grundsätzlich werden freie Baugrubenböschungen, die mittels Vakuumwasserhaltungen stabilisiert werden, vorgesehen. Im Bereich von Bestandsgebäuden werden setzungsarme Verbaumaßnahmen (z. B.: rückverhängte oder ausgesteifte Bohrpfahlwände mit Spritzbetonausfachung) angedacht.
Die detaillierte Beschreibung von Verbau- und ggf. Unterfangungsmaßnahmen, auch im Zusammenhang mit einzelnen Bauabschnitten erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Baugrundgutachter und wird an dieser Stelle nicht erläutert.